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Bußgelder im Winter: So vermeiden Sie teure Verstöße

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Der Winter stellt Autofahrer jedes Jahr vor besondere Herausforderungen. Die Fahrt bei Schnee, Eis und schlechter Sicht erhöht einerseits das Unfallrisiko und andererseits die Gefahr für teure Bußgelder. Wir verraten Ihnen die sechs häufigsten Winter-Bußgelder und bei welchen Verstößen sogar Punkte in Flensburg drohen.

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Bildquelle: Oskar – stock.adobe.com

1. Auto nicht von Eis und Schnee befreien

Wer zur Arbeit, zur Kita oder zum nächsten Supermarkt fahren möchte, sollte sein Auto zuvor von Schnee und Eis befreien. Relevant sind die Scheiben, das Dach und die Motorhaube. Am besten nehmen Sie einen weichen Handbesen und entfernen den Schnee vorsichtig. Eisplatten auf dem Dach nehmen Sie ebenfalls herunter.

Fahren Sie los, während Ihr Autodach noch voller Schnee ist, kann ein Bußgeld von rund 25 Euro drohen. Grund ist, dass herunterfallende Schnee- und Eisbrocken sowohl Sie selbst als auch den restlichen Verkehr gefährden können.

Gut zu wissen: Auch die Scheinwerfer, die Blinker und das Kennzeichen inklusive TÜV-Plakette müssen frei von Schnee sein. Ist das Kennzeichen nicht lesbar, kann ein Verwarngeld von fünf Euro anfallen.

2. Scheiben nicht von Schnee und Eis befreien

Neben Dach und Motorhaube müssen auch die Autoscheiben frei von Schnee und Eis sein. Nicht frei gekratzte Scheiben und kleine Gucklöcher können rund 10 Euro Verwarngeld kosten. Die eingeschränkte Sicht steigert zudem das Unfallrisiko.

Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Unfällen mit Sach- oder Personenschaden kann das Bußgeld im Winter deutlich höher ausfallen. Ähnliches gilt übrigens für beschlagene Scheiben während der Fahrt.

Schon gelesen? Mit unseren Tipps enteisen Sie Ihre Autoscheiben schnell und einfach. 

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Bildquelle: primestockphotograpy – stock.adobe.com

3. Motor im Stand warmlaufen lassen

Bei winterlicher Kälte ist es verlockend, in ein warmes Auto einzusteigen. Gemäß § 30 der Straßenverkehrsordnung ist es jedoch verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen. Folglich dürfen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen. Erlaubt ist das Vorgehen nur, wenn es technisch erforderlich ist – zum Beispiel bei einem LKW mit Druckluftbremsen.

Wer den Motor im Stand warmlaufen lässt, riskiert ein Bußgeld von rund 80 Euro. Ähnliches gilt, wenn Sie im Stau stehen und den Motor zugunsten der Heizung laufen lassen. Für beide Fälle lohnt es sich, eine Standheizung zu nutzen und die Autoheizung während der Fahrt optimal einzustellen.

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Bildquelle: kichigin19 – stock.adobe.com

4. Fehlende winterliche Bereifung

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee, Eis, Schneematsch oder Glätte dürfen Sie Ihr Kfz deshalb nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen bewegen. Wer mit Sommerreifen fährt, riskiert laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von über 60 Euro und Punkte in Flensburg:

Verstoß Strafe
Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis oder Schnee 88,50 Euro und ein Punkt
Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis oder Schnee mit Behinderung 108,50 Euro und ein Punkt
Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis oder Schnee mit Gefährdung 128,50 Euro und ein Punkt
Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis oder Schnee mit Unfall 148,50 Euro und ein Punkt

Wussten Sie’s? Wenn Sie Schneeketten falsch aufziehen oder trotz Anordnung nicht nutzen, kann das 20 Euro kosten.

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Bildquelle: Галя Дорожинська – stock.adobe.com

5. Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen anpassen

Im Winter sorgen Schneefall, Nebel und frühe Dunkelheit für schlechte Sichtverhältnisse. Wer ohne Licht, mit verschmutzten oder beschlagenen Scheinwerfern unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld:

Verstoß Strafe
Innerorts kein Abblendlicht trotz Schneefall 53,50 Euro
Innerorts kein Abblendlicht trotz Schneefall mit Sachbeschädigung 63,50 Euro
Außerorts kein Abblendlicht trotz Schneefall 88,50 Euro und ein Punkt
Außerorts kein Abblendlicht trotz Schneefall mit Gefährdung 103, 50 Euro und ein Punkt
Außerorts kein Abblendlicht trotz Schneefall mit Sachbeschädigung 118, 50 Euro und ein Punkt

Wichtig bei Nebel: Nebelscheinwerfer dürfen Sie jederzeit bei schlechter Sicht einschalten. Für die Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite weniger als 50 Meter betragen.

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Bildquelle: Racle Fotodesign – stock.adobe.com

6. Geschwindigkeit nicht an Straßen- und Sichtverhältnisse anpassen

Auch wenn Sie kein Tempolimit überschreiten, können Sie im Winter für zu schnelles Fahren ein Ticket kassieren. Bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen wie Schnee, Glatteis oder Nebel kann eine unangepasste Geschwindigkeit rund 100 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Fällt die Sichtweite unter 50 Meter, erhöhen sich die Strafen.

Autoheizung richtig einstellen - 3
Bildquelle: SOLDATOOFF – stock.adobe.com

7. So vermeiden Sie Bußgelder im Winter

Mit einigen Maßnahmen lassen sich Winter-Bußgelder vermeiden. Denken Sie idealerweise an folgende Tipps, um Ihr Auto winterfest zu machen und sicher unterwegs zu sein:

  • Montieren Sie rechtzeitig Winterreifen oder Allwetterreifen.
  •  Lassen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen und nutzen Sie stattdessen lieber eine Standheizung.
  • Befreien Sie Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis.
  • Achten Sie auf freie Sicht durch die Frontscheibe und Seitenscheiben.
  • Kontrollieren Sie die Scheinwerfer und die Lesbarkeit Ihres Kennzeichens.
  • Schalten Sie Tagfahrlicht und bei schlechter Sicht Abblendlicht ein.
  • Füllen Sie regelmäßig Scheibenwischwasser mit Frostschutzmittel nach und kontrollieren Sie die Funktion der Scheibenwischer.
  • Fahren Sie defensiv, mit angepasster Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit.
  • Planen Sie für Fahrten bei Eis und Schnee eine längere Fahrzeit ein und rechnen Sie mit rutschigen Straßenverhältnissen.

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Bildquelle Titelbild: Esther Hildebrandt – stock.adobe.com

Fabian ist verantwortlicher Redakteur bei BENZINGEFLÜSTER und steht seit seiner Kindheit auf alles, was vier Räder hat. Sein Herz gehört den Marken Volkswagen und BMW. Privat fährt er einen VW T-Cross, und einen Seat Ibiza der ersten Generation - genau, der mit Porsche-Motor. ;-) Fabian wohnt in Sachsen-Anhalt und schreibt gerne über aktuelle und saisonale Autothemen.

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