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Parken und Bußgeld: 10 häufige Parkverstöße

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Wer mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation: Der Parkplatz ist knapp, der Termin drängt und die Versuchung ist groß, das Fahrzeug „nur kurz“ an einer für Sie günstigen Stelle abzustellen. Doch falsches Parken kann schnell teuer werden. Je nach Verstoß reichen die Bußgelder von wenigen Euro bis in den dreistelligen Bereich. In manchen Fällen gibt es laut Bußgeldkatalog 2026 zusätzlich Punkte in Flensburg.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Halten und Parken: Nach § 12 II StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Wir verraten Ihnen zehn Parkverstöße, die besonders oft mit einem Bußgeld geahndet werden.

1. Nicht platzsparend halten und parken

Wer sein Fahrzeug unnötig breit abstellt oder gleich zwei Parkplätze beansprucht, verstößt gegen das Gebot, platzsparend zu parken. Das kann auf privaten oder öffentlich zugänglichen Parkflächen zu Ärger führen, wenn andere Autofahrer dadurch keinen Platz mehr finden.

Bußgeld: 10 Euro

Parken und Bußgeld: 10 häufige Parkverstöße - 1
Bildquelle: Elke Hötzel – stock.adobe.com

2. Im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot parken und halten

Halteverbote sollen den Verkehrsfluss sichern, Rettungswege freihalten oder Ein- und Ausfahrten schützen. Wer dort parkt, muss je nach Art des Verbots und der Dauer mit unterschiedlichen Beträgen rechnen.

Bußgeld: für Halten ab 48,50 Euro, für Parken ab 53,50 Euro

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Bildquelle: ArTo – stock.adobe.com

3. Vor Kreuzungen und Einmündungen parken

Fahrzeuge, die zu nah an Kreuzungen oder Einmündungen stehen, verschlechtern die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt ein Parkverbot vor und hinter unübersichtlichen Kurven, Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Bei baulich angelegten Radwegen rechts daneben gilt die 8-Meter-Regel.

Bußgeld: ab 38,50 Euro, mit Behinderung ab 43,50 Euro und ab drei Stunden 48,50 Euro

4. Auf Gehwegen falschparken

Auf dem Gehweg dürfen Sie nur parken, wenn das Parken durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausdrücklich erlaubt ist. Ansonsten droht ein Bußgeldbescheid. Das Bußgeld schnellt bei einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern in die Höhe.

Bußgeld: ab 78,50 Euro für verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 118,50 Euro; ab 83,50 Euro bei verbotswidrigem oder falschem Parken auf dem Gehweg, je nach Verstoß bis 128,50 Euro

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Bildquelle: Алексей Голуб – stock.adobe.com

5. Auf Radwegen oder Schutzstreifen parken

Radwege müssen frei bleiben. Das Parken auf dem Radweg ist deshalb grundsätzlich verboten. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Bußgelder schnell in die Höhe. Schutzstreifen sind ebenfalls nicht zum Parken gedacht. Hier kann schon kurzes Halten problematisch werden.

Bußgeld: 78,50 Euro bis 118,50 Euro bei verbotswidrigem Halten; 83,50 Euro bis 128,50 Euro bei Parken

6. Auf einem Behindertenparkplatz parken

Behindertenparkplätze sind ausschließlich für berechtigte Personen vorgesehen. Parken Sie dort unberechtigt und werden erwischt, wartet in der Regel ein Bußgeld. Bei zusätzlicher Behinderung kann es zudem teurer werden und ein Abschleppen ist möglich, wenn Sie nicht rechtzeitig wieder am Auto sind.

Bußgeld: 83,50 Euro für unberechtigtes Parken

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7. Auf E-Auto- oder Carsharing-Parkplätzen parken

Viele Städte reservieren Stellflächen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs oder für Carsharing-Fahrzeuge. Parken Sie dort ohne Berechtigung, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld. Bei Ladeplätzen kommt es oft auf die Beschilderung, den Ladevorgang und die zulässige Höchstparkdauer an.

Bußgeld: 83,50 Euro für unberechtigtes Parken

8. Bußgeld für Parken in zweiter Reihe

Das Parken in zweiter Reihe ist eine häufige Ursache für Verkehrsbehinderungen in Innenstädten. Ohne Behinderung riskieren Sie bereits ein saftiges Bußgeld. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt es weiter an.

Bußgeld: 83,50 Euro bis 128,50 Euro für Halten in zweiter Reihe und 83,50 Euro bis 138,50 Euro für Parken in zweiter Reihe

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Bildquelle: byswat – stock.adobe.com

9. Auf Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen parken

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Bereits kurze Blockaden können im Ernstfall gravierende Folgen haben. Deshalb werden Parkverstöße in diesen Bereichen besonders streng geahndet.

Bußgeld: 48,50 Euro für das Halten vor einer Feuerwehrzufahrt und 63,50 Euro bei Behinderung eines Einsatzfahrzeugs; 83,50 Euro für das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt und 128,50 Euro plus ein Punkt in Flensburg bei Behinderung eines Einsatzfahrzeugs

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Bildquelle: Gudellaphoto – stock.adobe.com

10. Strafzettel für Parken auf Taxiständen oder an Bushaltestellen

Taxistände sind für Taxis reserviert, Bushaltestellen für den öffentlichen Personenverkehr. Stellen Sie Ihr Fahrzeug dort unberechtigt ab, behindern Sie den Straßenverkehr und riskieren ein Bußgeld fürs Falschparken. Bei Bushaltestellen liegen die Beträge typischerweise höher als bei Taxiständen.

Bußgeld: Bei unzulässigem Halten im Bereich eines Taxistands 48,50 Euro und 63,50 Euro bei Behinderung des Taxisverkehrs; 83,50 Euro bis 128,50 Euro bei unzulässigem Halten auf einem Bussonderstreifen. 83,50 Euro bis 128,50 Euro bei Parken auf einem Bussonderstreifen oder weniger als 15 Meter vor einem Haltestellenschild

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Bildquelle Titelbild: bilanol – stock.adobe.com

Fabian ist verantwortlicher Redakteur bei den Mobilitätsblogs von SJS Carstyling und steht seit seiner Kindheit auf alles, was vier Räder hat. Sein Herz gehört den Marken Volkswagen und BMW. Privat fährt er einen VW T-Cross und einen Ford Transit-Camper. Fabian ist Globetrotter und schreibt gerne über aktuelle und saisonale Autothemen.

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