Das Jahr 2024 bringt einige Änderungen für Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit sich. Ob Blackbox, CO2-Steuer oder digitaler Führerschein – es gibt einiges zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie einige der wichtigsten Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer im Jahr 2024. Lesen Sie weiter, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und keine bösen Überraschungen zu erleben. Ihr Team von Kfzbleche24.de wünscht Ihnen auch im neuen Jahr allzeit gute Fahrt und steht Ihnen mit hochwertigen Reparaturblechen zur Seite, falls es doch zu Schäden an Ihrem Fahrzeug kommen sollte.
1. Umtausch des alten Führerscheins
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Autofahrenden, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, ihren alten Führerschein gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Der Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die eine einheitliche und fälschungssichere Führerscheinkarte vorschreibt. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss danach verlängert werden. Das soll verhindern, dass veraltete oder unleserliche Führerscheine im Umlauf sind.
Der Umtausch erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan, der sich nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Die ersten, die ihren Führerschein umtauschen müssen, sind die Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 und 1970, die bis zum 19. Januar 2024 ihren alten Führerschein abgeben müssen. Die letzte Frist gilt für die Autofahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erhalten haben. Sie müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Die Umtauschaktion kostet je nach Bundesland zwischen 25 und 40 Euro. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, riskiert ein Bussgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Zudem kann es zu Problemen bei Verkehrskontrollen im Ausland kommen, wenn man keinen gültigen Führerschein vorzeigen kann.
2. Höhere Spritpreise durch steigende CO2-Steuer
Eine weitere Änderung, die Autofahrer ab 2024 betrifft, ist die Erhöhung der CO2-Steuer. Diese wurde im Juli 2020 eingeführt und soll den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) reduzieren. Die Steuer wird auf die fossilen Brennstoffe erhoben, die zur Erzeugung von Wärme oder Strom oder zum Betrieb von Fahrzeugen verwendet werden. Das bedeutet, dass die Preise für Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas steigen.
Die CO2-Steuer betrug im Jahr 2021 25 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2022 stieg sie auf 30 Euro pro Tonne und im Jahr 2023 auf 35 Euro pro Tonne. Ab Januar 2024 wird sie voraussichtlich auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von drei Cent pro Liter Diesel oder Benzin. Die nächste Stufe der CO2-Steuer ist für Juli 2024 geplant, dann soll sie auf 45 Euro pro Tonne steigen.
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen zum Teil an die Bürger zurückfließen, zum Beispiel durch eine Senkung der EEG-Umlage oder eine Erhöhung der Pendlerpauschale. Zum anderen Teil sollen sie in den Klimaschutz investiert werden, zum Beispiel durch die Förderung von erneuerbaren Energien oder die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Die CO2-Steuer soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht und die Erderwärmung begrenzt.

3. Blackbox fürs Auto ab Juli 2024 Pflicht
Der Event Data Recorder (kurz EDR) muss ab 7. Juli 2024 verpflichtend in den meisten neuzugelassenen Fahrzeugen eingebaut werden. Es handelt sich dabei um eine Art Black Box, die Fahrzeugdaten vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet, um die Unfallursache und die Verantwortlichkeit zu klären. Der EDR funktioniert also ähnlich wie eine Flugschreiber in einem Flugzeug.
Das Gerät speichert Daten wie Geschwindigkeit, Bremsstatus, Airbag-Auslösung, Gurtstatus und Lenkwinkel. Der EDR wird nur aktiviert, wenn ein Unfall oder ein crashartiges Ereignis erkannt wird, und speichert die Daten in einem gesicherten Speicher. Die Daten können von Sachverständigen oder Behörden ausgelesen werden, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. Der Recorder soll die Verkehrssicherheit erhöhen, die Unfallrekonstruktion erleichtern und die Fahrzeugsicherheit weiterentwickeln. Der EDR ist Teil der EU-Führerscheinrichtlinie, die ab 2024 für alle neuen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt. Andere Fahrzeugklassen müssen den EDR ab 2026 oder 2029 einbauen.
4. Die Zukunft der Fahrerlaubnis: der digitale Führerschein
Der digitale Führerschein ist eine weitere Neuerung, die Autofahrer in Zukunft erwarten können. Dabei handelt es sich um eine digitale Version des Führerscheins, die auf dem Smartphone gespeichert und über eine App abgerufen werden kann. Der digitale Führerschein soll den physischen Führerschein nicht ersetzen, sondern ergänzen. Er soll vor allem praktisch sein, wenn man seinen Führerschein vergessen hat oder ihn verloren oder gestohlen wurde.
Die EU will 2024 die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Führerschein schaffen und die technischen Standards festlegen. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis 2025 den digitalen Führerschein einführen. In Deutschland ist geplant, dass der digitale Führerschein über die bereits bestehende App “ID Wallet” angeboten wird, die auch den digitalen Personalausweis und andere Dokumente enthält.
Die digitale Fahrerlaubnis soll die gleiche Gültigkeit haben wie der physische Führerschein und bei Verkehrskontrollen akzeptiert werden. Er soll auch im EU-Ausland gültig sein, sofern das jeweilige Land den digitalen Führerschein anerkennt. Der digitale Führerschein soll freiwillig sein und nur den Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen. Um den digitalen Führerschein zu erhalten, muss man seinen Führerschein umtauscht oder verlängert haben, da nur die neuen Führerscheine einen QR-Code enthalten, der für die digitale Version benötigt wird.

5. Weitere Änderungen in Bezug auf den Führerschein, welche die EU für 2024 plant
- Änderungen bei der Probezeit: Die EU hegt Pläne, wonach man für jede Führerscheinklasse, die man neu erwirbt, eine neue Probezeit durchläuft. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen, aber auch den Erwerb weiterer Klassen erschweren. Für den schrittweisen Erwerb der Motorradführerscheinklassen könnte es eine Ausnahme geben, bei der man nicht jedes Mal eine neue Probezeit beginnt. Die Details sind noch unklar.
- Obligatorische Gesundheitschecks für alle, die einen Führerschein beantragen, umtauschen oder verlängern. Dies wird vom Verkehrsausschuss des EU-Parlaments befürwortet, aber vom EU-Ministerrat abgelehnt. In Überlegung sind außerdem Fahrtauglichkeits-Checks für Personen ab 70 Jahren.
- Änderungen beim Lkw-Führerschein, um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments schlägt vor, das Mindestalter für den Erwerb einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis auf 18 Jahre zu senken, wenn ein Eignungsnachweis erbracht wird, und das Begleitete Fahren ab 17 Jahren für Lkws zu ermöglichen.
- Führerscheinprüfungen in mehreren Staaten: Die EU will es ermöglichen, dass man die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in verschiedenen EU-Ländern machen kann, zum Beispiel in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit man hat. Dies soll die Wohnsitzregelung vereinfachen.
- EU-weite Anerkennung bei Führerscheinentzug: Die EU will, dass Führerscheinmaßnahmen wie Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis in allen EU-Ländern gültig sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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