Dashcams sind kleine Kameras, die im fahrenden oder parkenden Auto Videos aufzeichnen. Auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht, sollen Sie im Falle eines Unfalls die eigene Unschuld beweisen. Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Ist eine Dashcam erlaubt und als Beweismittel zulässig? Wir fassen für Sie alles Wissenswerte zusammen.

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Die Nutzung von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich legal, sodass Sie die kleine Kamera in Ihrem Fahrzeug installieren dürfen. Auch wenn die Dashcam erlaubt ist, sollte das verwendete Modell allerdings einige Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Dashcam filmt den Straßenverkehr nicht dauerhaft.
- Die Aufnahmen werden regelmäßig wieder gelöscht oder überschrieben.
- Die Car-Cam verfügt über Sensoren, die nur bei starken Bremsvorgängen oder Erschütterungen auslösen.
- Bei den Aufnahmen handelt es sich um anlassbezogene Aufzeichnung.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland hinsichtlich Dashcam und Datenschutz?
In Deutschland gilt für alle Menschen das Recht am eigenen Bild. Deshalb ist es nicht erlaubt, eine Person gegen ihren Willen zu filmen. Aufnahmen, die andere Personen oder Autokennzeichen zeigen, dürfen nicht ins Internet gestellt oder über soziale Netzwerke geteilt werden. Eine Ausnahme bilden Aufzeichnungen, bei denen die Personen und Nummernschilder unkenntlich sind, beispielsweise durch Verpixeln. Ansonsten handelt es sich um einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Im Hinblick auf den Datenschutz ist es zudem unverzichtbar, dass eine Dashcam nur kurz und anlassbezogen aufzeichnet. Videos dürfen nur dann gespeichert werden, wenn sich ein Unfall oder eine starke Verzögerung ereignet. Des Weiteren darf eine Autokamera nur unter konkret festgelegten Zwecken zum Einsatz kommen. Anhaltspunkte, dass schutzwürdige Interessen der gefilmten Personen überwiegen, dürfen nicht bestehen.
Wer eine Videoüberwachung vornimmt, ist außerdem verpflichtet, darüber zu informieren. Bei stationären Videoüberwachungen von Firmengebäuden erfüllen zum Beispiel gut lesbare Schilder diese Informationspflicht. Beim Einsatz von Dashcams im fließenden Verkehr ist es allerdings nicht möglich, dieser Pflicht nachzukommen. Somit verstößt die Videoüberwachung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wann drohen bei der Verwendung einer Dashcam im Auto Bußgelder?
In vielen Fällen verstoßen Dashcams gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Wer die kleinen Autokameras unzulässig verwendet, zahlt unter Umständen ein hohes Bußgeld, das die Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängen kann. Ob ein Bußgeld fällig ist, prüft die Behörde jeweils im Einzelfall.
Anlass kann die Weitergabe einer Dashcam-Aufnahme sein, wenn Sie diese an die Polizei, eine Versicherung oder einen Anwalt weitergeben. Auch wenn Sie Aufnahmen ins Internet stellen oder über Social Media teilen, kann ein Bußgeld in Frage kommen.
Verkehrssünder dürfen Sie nicht zwecks einer Anzeige filmen: Sind Sie als Privatperson unterwegs, ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer mithilfe einer Dashcam-Aufnahme anzuzeigen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf ausschließlich die Polizei selbst Videoaufnahmen erstellen. Gegenüber Privatpersonen kann hingegen ein Bußgeld verhängt werden.

Sind Dashcam-Aufnahmen aus dem Straßenverkehr als Beweismittel vor Gericht zulässig?
Wenn Sie eine Dashcam in Ihrem Auto installiert haben, möchten Sie diese im Falle eines Unfalls wahrscheinlich als zusätzliches Beweismaterial verwenden. Zu diesem Zweck soll die Kamera verwertbare Aufnahmen erstellen, die eine Rekonstruktion des Unfallhergangs erlauben. So lässt sich theoretisch die Schuldfrage klären, was unter Umständen Ihre Unschuld als Autofahrer beweist.
Urteil vom Bundesgerichtshof Karlsruhe:
Am 15. Mai 2018 erließ der Bundesgerichtshof Karlsruhe anlässlich eines Rechtsstreits nach einem Unfall ein neues Grundsatzurteil. Laut diesem sind Aufnahmen vor Gericht nicht automatisch unzulässig, weil sie gegen den Datenschutz verstoßen (Az. VI ZR 233/17). Als Begründung erörterte der BGH, dass Dashcams ohnehin nur den öffentlichen Raum filmen und somit das festhalten, was jeder Straßenverkehrsteilnehmer selbst sehen kann. Das Urteil gilt allerdings nur für Autokameras, die nicht fortlaufend filmen. Die Aufnahmen müssen in kurzen Abständen überschrieben werden. Eine langfristige Speicherung ist nur bei einem Unfall erlaubt oder wenn ein anderer konkreter Anlass besteht.
Ob Ihre Dashcam-Aufnahme vor Gericht Bestand hat, ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. Sie unterliegt grundsätzlich dem Datenschutz und kann die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verletzen. Jedes Gericht wägt deshalb im Einzelfall ab, ob die Aufzeichnung als Beweismittel in einem zivilen Rechtsstreit zugelassen wird. Startet die Videoaufzeichnung allerdings erst kurz vor oder während des Unfalls, gilt sie als rein anlassbezogen. In diesem Fall kommt in der Regel eine nähere Prüfung durch das Gericht in Frage.
Dashcams können beschlagnahmt werden: Dient Ihre Dashcam als Beweismittel in einem Zivilprozess, kann sie durch die Polizei beschlagnahmt werden. Dieser ist es nämlich erlaubt, alle Beweismittel sicherzustellen. Ihre Autokamera erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens für gewöhnlich wieder.

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