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Führerschein-Umtausch: Alle Fristen im Überblick

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Wer den Führerschein erfolgreich absolviert hat, erhält ein Führerscheindokument – in Papierform, alter oder neuer Kartenform. Rund 43 Millionen Führerscheinbesitzer mussten und müssen dieses Dokument gegen modernere Scheckkarten-Führerscheine umtauschen. Der gesamte Umtauschprozess dauert bis zum 19. Januar 2033 und folgt einem Stufenplan. Doch wann ist welches Geburtsjahr dran? Wir fassen für Sie alle wichtigen Fristen für den Führerschein Umtausch zusammen. 

Sie möchten die aktuellen Kosten für einen Führerschein erfahren und wie diese sich senken lassen? Oder Sie möchten erfahren, welchen Anhänger Sie mit Ihrem Führerschein ziehen dürfen? Wir haben die passenden Beiträge parat!

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Bildquelle: Klaus Eppele – stock.adobe.com

Warum wird bei alten Führerscheinen ein Umtausch benötigt?

Seit einigen Jahren steht für zahlreiche Führerscheininhaber ein Umtausch ins moderne Scheckkarten-Format an. Doch warum ist der Umtausch eigentlich notwendig? Hintergrund für die Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie, genauer die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Sie sieht vor, dass in der Zukunft alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher ausfallen sollen. Jeder Führerschein wird zudem in einer Datenbank erfasst, um das Risiko für einen Missbrauch durch Dritte zu senken. 

Damit der Führerschein Umtausch in Deutschland wie geplant abläuft, regelt ein Gesetz die Reihenfolge. Es basiert auf einem zeitlichen Stufenplan, der sich am Geburtsdatum aller Autofahrer (bis 1998) beziehungsweise am Ausstellungsjahr des Führerscheins (1999 bis 2013) orientiert. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Wartezeiten zu verkürzen.

Wer muss sich als nächstes um einen Führerschein-Umtausch kümmern?

Die nächste Frist, um den alten Scheckkarten-Führerschein umzutauschen, ist der 19. Januar 2026. Relevant ist der Stichtag für alle, deren Dokument zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Alle weiteren Ausstellungsjahre sind in den kommenden Jahren an der Reihe. Wann genau Sie den Umtausch vornehmen sollten, verraten wir Ihnen weiter unten in unserer Tabelle.

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Bildquelle: Gehkah – stock.adobe.com

Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen?

Wurde Ihr Führerschein im Dezember 1998 oder früher ausgestellt, richtet sich der Führerscheinumtausch nach Ihrem Geburtsdatum:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Frist für den Führerschein-Umtausch
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1971 19. Januar 2024
nach 1971 19. Januar 2025

Wie Sie unserer Tabelle entnehmen können, wurde es dieses Jahr für die Papierführerscheine ernst. Wer nicht vor 1953 auf die Welt gekommen ist, musste bis zum 19. Januar 2025 einen Umtausch in die neuen Scheckkarten-Führerscheine durchführen. Liegt Ihr Geburtsjahr hingegen vor 1953, haben Sie bis zum Jahr 2033 Zeit.

Wann muss ich meinen Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umtauschen?

Wurde Ihr Führerschein hingegen nach dem 01. Januar 1999 und vor Januar 2013 ausgestellt, richtet sich die Frist für den Umtausch nicht mehr nach Ihrem Geburtsjahr. Entscheidend ist das Jahr der Ausstellung:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Frist für den Führerschein-Umtausch
1999 bis 2001  19. Januar 2026
2002 bis 2004  19. Januar 2027
2005 bis 2007  19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013  19. Januar 2033

Gut zu wissen: Wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde, steht auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins. Die Ziffer 4a verrät Ihnen das genaue Ausstellungsdatum.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Haben Sie Ihren alten gegen einen neuen Führerschein umgetauscht, ist dieser auf 15 Jahre befristet.

Wichtig dabei: Die Befristung bezieht sich auf die Gültigkeit des Führerscheindokuments, nicht auf Ihre Fahrerlaubnis. Läuft das Dokument in 15 Jahren ab, tauschen Sie Ihren Scheckkarten-Führerschein bei der ausstellenden Behörde erneut um.

Wie beantrage ich den neuen Führerschein?

Ihren Motorrad- oder PKW-Führerschein tauschen Sie ohne eine Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung um. Vereinbaren Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Ortes oder Ihrer Gemeinde einfach einen Termin und stellen Sie vor Ort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und Ihren aktuellen Führerschein. Beim Umtausch fallen rund 25 Euro an, zuzüglich der Kosten für ein biometrisches Passfoto.

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Bildquelle: Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Was passiert, wenn die Frist für den Umtausch verstrichen ist?

Der Umtausch des alten Führerscheins ohne Ablaufdatum ist für alle Fahrer verpflichtend. Allerdings gilt das Ablaufdatum nur für Ihr Führerscheindokument, sodass Ihre Fahrberechtigung weiter erhalten bleibt. Folglich können Sie weiter mit Ihrem PKW oder Motorrad fahren, wenn Sie die Frist für den Führerschein-Umtausch verpasst haben.

Probleme ergeben sich allerdings, wenn Sie durch eine Verkehrskontrolle fahren oder von der Polizei angehalten werden. Rechtlich betrachtet erwartet Sie ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Als LKW- und Busfahrer gilt das Fahren mit ungültigem Führerschein außerdem als Fahren ohne Fahrerlaubnis, weshalb höhere Strafen drohen.

Zudem können Sie vor Problemen stehen, wenn Sie im Ausland mit abgelaufenem Scheckkarten-Führerschein unterwegs sind. Vor allem das Anmieten eines Mietwagens gelingt nach Ablauf der Umtauschfrist nur schwer.

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Bildquelle: REDPIXEL – stock.adobe.com

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Bildquelle Titelbild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Jennifer ist Vielfahrerin und liebt es, bei guter Musik über den Asphalt zu rollen. Besonders heimisch fühlt sie sich auf den Autobahnen rund um Mannheim und Frankfurt. Ihr Herz gehört ihrem Ford Fiesta, der sie zuverlässig an jedes Ziel bringt. Wenn sie nicht gerade im Auto sitzt, schreibt sie mit Freude über alles, was vier Räder hat.

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