Sie brauchen sich nicht zu fürchten, wenn bei Ihrem Auto die Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. Die Überwachungsvereine sind nicht böse und wollen niemanden ärgern. Sie sind aber auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bedacht. Die Tatsache kann für manchen Freund getunter Fahrzeuge ärgerlich sein, denn manchmal verlieren Tuningfreunde die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge aus den Augen. Mit diesen Tipps bewältigt Ihr Auto die HU spielend.
Wie Sie unnötige Kosten bei der Hauptuntersuchung vermeiden
Inklusive Abgasuntersuchung entstehen für die Hauptuntersuchung Kosten von 130 bis 150 Euro. Dabei ist es egal, ob Sie diese beim TÜV oder einer Prüforganisation wie DEKRA, KÜS beziehungsweise einer zertifizierten Werkstatt durchführen lassen. Jede Nachuntersuchung schlägt mit 15 bis 20 Euro zu Buche. Sie sollten daher nie mit bekannten Fehlern oder mit Anbauteilen, die keine Genehmigung haben, zu der Untersuchung fahren.
Was Sie bei der HU vorlegen müssen
- Bevor der Prüfer sich ihr Auto ansieht, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vorlegen. In der Regel benötigt der Mitarbeiter am Annahmeschalter, der den Prüfbericht vorbereitet, dieses Dokument.
- Der Prüfer möchte zu Beginn den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste sehen. Denken Sie daran, dass der Erste-Hilfe-Kasten nicht älter als 5 Jahre sein darf.
- Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie entsprechende Nachweise über die Zulässigkeit der Teile vorlegen.
Hinweis:
- Wenn es sich um eine Nachprüfung handelt, brauchen Sie auch den Vorbericht.
- Falls das Fahrzeug, das Sie vorführen, keine Zulassung hat, bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) mit.
Mit Höflichkeit und Respekt bei der Auto Hauptuntersuchung punkten
Die Prüfingenieure sind Profis und lassen sich natürlich nicht durch Höflichkeit bestechen. Auch den Tipp, einen 100 Euroschein unter das Auto zu kleben, sollten Sie lieber schnell vergessen. Aber die Prüfer haben einen Ermessensspielraum. Sie können bei geringen Mängeln auf eine erneute Vorführung verzichten und die Plakette geben. Das setzt voraus, dass Sie einen vertrauenswürdigen Eindruck machen. Nur wenn der Prüfer daran glaubt, dass Sie einen Schaden beheben werden, wird er Ihnen eine erneute Vorführung ersparen.

Zur Höflichkeit gehört, dass Sie pünktlich zum Termin erscheinen. Niemand wartet gerne. Gönnen Sie dem Auto vor der Hauptuntersuchung eine Unterbodenwäsche. Starke Schmutzanhaftungen erwecken den Eindruck Sie möchten Rostschäden verstecken. Beheben Sie außerdem alle bekannten Schäden. Es macht keinen guten Eindruck, wenn Sie ein Auto vorführen, bei dem beispielsweise das Bremslicht versagt. Falls Sie Reparaturbleche aufschweißen mussten, lassen Sie die Schweißnähte unbehandelt, damit der Prüfer ihre Qualität begutachten kann.
Checkliste zum Abarbeiten vor der Fahrt zur HU:
- Schauen Sie die Autokennzeichen an. Sie müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein. Waschen Sie Schmutz ab. Sollte die Schrift verblasst sein, besorgen Sie sich neue Kennzeichen. Achtung: Nachmalen ist streng verboten.
- Prüfen Sie vor dem Termin alle Lichter, Leuchten und Strahler des Fahrzeugs, also Abblend-, Fern- und Standlicht sowie die Blinker, Warnblinker, Nebelschlussleuchte, Bremslichter, Rücklichter und Kennzeichenbeleuchtung.
- Achten Sie bei der Kontrolle der Lichter auch darauf, ob die entsprechenden Kontrollleuchten am Armaturenbrett korrekt funktionieren. Die Leuchten vom Airbag und ABS dürfen nur kurz beim Start aufleuchten, aber nicht dauerhaft. Das eingeschaltete Fernlicht muss eine blaue Leuchte anzeigen und eine leuchteten Nebelschlussleuchten müssen Sie an einer gelben Kontrollleuchte erkennen können.
- Kontrollieren Sie alle Gurte und Gurtschlösser, auch die an den Sitzen, die bei Ihnen nie genutzt werden. Achten Sie darauf, dass alle Gurte für den Prüfer gut erreichbar sind. Beschädigte Gurte und Gurtschlösser gelten als erheblicher Mangel.
- Werfen Sie einen kritischen Blick auf die Reifen. Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen, obwohl der ADAC für Sommerreifen 3 Millimeter und für Winterreifen 4 Millimeter empfiehlt.
- Schauen Sie nach der DOT-Nummer, die an der Flanke des Reifens bei der Typ-Bezeichnung zu sehen ist. Hinter den Buchstaben „DET“ oder „DOT“ stehen 4 Ziffern. Die ersten beiden bezeichnen den Monat und die nächsten beiden das Jahr der Produktion. Bei Reifen, die älter als 6 Jahr sind, achtet der TÜV auch auf Schäden an den Flanken.
- Auf gute Sicht durch die Scheiben achten. Der Prüfer bemängelt Schäden an der Frontscheibe im Bereich über dem Lenkrad sowie Risse in der Scheibe. Achten Sie auch darauf, ob der Scheibenwischer Spuren hinterlässt und prüfen Sie die Funktion der Scheibenwaschanlage.
- Bleibt noch eine Prüfung über das Gehör. Der Auspuff darf nicht laut dröhnen und die Hupe muss funktionieren.
- Wenn nun noch die Innen- und Außenspiegel sich korrekt verstellen lassen und nicht blind sind, können Sie dem Termin entspannt entgegensehen.
Wichtige Hinweise:
- Wenn Sie keine Person finden, die Ihnen hilft, die Nebelschlussleuchte, Bremslichter, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung hinten zu kontrollieren, fahren Sie rückwärts an eine spiegelnde Fläche.
- Für Reifen an einem Anhänger, mit dem Sie 100 km fahren dürfen, gilt ein maximales Höchstalter von 6 Jahren.
Getuntes Auto und Hauptuntersuchung – wichtige Hinweise

Die Zulassung Ihres Autos bezieht sich auf ein Fahrzeug im Originalzustand ab Werk. Jedes Originalteil, das Sie verändern oder ersetzen, kann dazu führen, dass Ihr Auto die Zulassung verliert. Spätestens vor der anstehenden HU müssen Sie an diese Vorschrift denken. Es gibt drei mögliche Varianten:
- Sie haben Teile eingebaut, die eine ABE beziehungsweise eine EG-Betriebserlaubnis haben: Sie haben, wenn Sie das Auto bei der Hauptuntersuchung vorstellen, nichts zu befürchten. Denken Sie aber daran, dass Sie die entsprechenden Papiere immer dabei haben, also auch dem Prüfer des Autos bei der Hauptuntersuchung vorlegen müssen.
- Es gibt ein Teilegutachten für alle Bauteile, mit denen Sie das Auto verändert haben: Die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen. Sie dürfen daher das Auto nicht auf öffentlichen Straßen betreiben. Aber gemäß § 19 Satz 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind alle Fahrten erlaubt, die in unmittelbarem Zusammenhang dem Erlangen einer Betriebserlaubnis stehen. Sie müssen also, wenn Sie sich zur HU bei einer anerkannten Prüforganisation wie DEKRA, KÜS, GTÜ oder TÜV anmelden, gleichzeitig die Abnahme der Bauteile anmelden. Sie erhalten daraufhin Papiere, mit denen Sie die Änderungen bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
- Sie haben Teile eingebaut, für die es keinerlei Gutachten gibt: Im Prinzip gilt das Gleiche wie im zweiten Fall, aber es ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Der Aufwand und die Kosten sind beträchtlich, daher raten wir dazu, solche Teile besser nicht anzubauen beziehungsweise sie sofort wieder zu entfernen. Es gibt ausgezeichnete Tuningteile mit ABE beziehungsweise Teilegutachten.
Tipp:
Es ist lästig, immer die ABE mitzuführen. Nutzen Sie die Hauptuntersuchung, um einen Eintrag in die Kfz-Papiere zu veranlassen. Sie müssen dazu lediglich auch noch zur Zulassungsstelle fahren.
Nun wissen Sie, wie Sie Ihr Auto auf die Hauptuntersuchung vorbereiten sollten, um unnötigen Stress und überflüssige Kosten zu vermeiden. Kfzblech24.de wünscht Ihnen einen entspannten Prüftermin und eine gute Fahrt. PS: Weitere Infos zum Thema TÜV finden Sie auch in unserem Partnerblog von SJS Carstyling.
Bildquelle:
- Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay
- Bild von Hannes Edinger auf Pixabay
- Foto von Alex Avalos auf Unsplash