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Was bedeutet die Cannabis-Legalisierung für Autofahrer?

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Update: Die Expertenkommission hat sich nun (27.03.) auf einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut geeinigt und diesen der Regierung als Ergänzung für das neue Gesetz vorgeschlagen. Er ist aber noch nicht gültig und eine Beschlussfassung erübrigt sich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Damit gilt nach wie vor 1,0 Nanogramm THC pro Ml Blutserum.

Der 01. April diesen Jahres markiert einen bedeutenden Richtungswechsel – und zwar in Deutschlands Drogenpolitik. Denn mit diesem Datum ist der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis in Deutschland für über 18-jährige erlaubt. Doch wie ändert die Cannabis-Legalisierung  die Rechtslage beim Autofahren? Erfahren Sie mehr zur Freigabe von Cannabis sowie zu den Grenzwerten, zu den möglichen Strafen und zur Diskussion unter Experten in diesem Artikel auf Benzingeflüster, dem exklusiven Mobilitäts-Blog von www.kfz-bleche24.de!

 

Welche Werte der Bundestag im Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung ab dem 1. April in Deutschland festlegt

Mit der Gesetzesnovelle zur Legalisierung von Cannabis von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die im deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, gilt in Zukunft folgendes:

  • Der Besitz von bis zu pro Tag 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum ist für Personen, die älter als 18 Jahre sind, erlaubt. Diese Menge darf auch im öffentlichen Raum mitgeführt werden.
  • In den eigenen vier Wänden ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt verboten.
  • Für den Anbau dürfen in den eigenen vier Wänden bis zu drei Cannabis-Pflanzen sein. Es darf allerdings nur zum Eigenkonsum geerntet werden, wobei sowohl Samen zum Anbauen, Pflanze und das geerntete Haschisch sowohl gegen Diebstahl geschützt als auch vor Minderjährigen gesichert aufbewahrt werden müssen.

Teilweise Legalisierung von Cannabis zur Eindämmung des Schwarzmarktes, aber nicht für Minderjährige und fürs Autofahren

Während es eine hinlänglich bekannte Promillegrenze beim Alkohol gibt, die den Grenzwert für strafbares Fahren festlegt, fehlt diese für das Fahren unter Drogeneinfluss. Es wird im § 24a StVG zwar festgelegt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel verboten ist. Und als ebensolches wird Cannabis mit dem darin enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocanabinol, kurz THC, definiert. Doch die Angabe eines Grenzwertes fehlt.

Cannabis Legalisierung - 2
Bildquelle: houba101 -stock.adobe.com

Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung durch Bundestag für Kinder- und Jugendschutz optimal, sonst umstritten

Das Gesetz, das den privaten Besitz von Cannabis ebenso wie den Anbau von Cannabis legalisiert, ist unter Medizinern ebenso wie unter Juristen umstritten. Einer der entscheidenden Kritikpunkte ist der fehlende – rechtlich bindende – Grenzwert. Es gibt im derzeitigen Gesetzentwurf zur geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland nur eine Empfehlung, der allerdings Anwendung in der tatsächlichen Rechtsprechung findet. Die vorgesehene Grenze liegt bei einer THC-Konzentratio von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Damit ist der bloße Nachweis für den Konsum zwar möglich, doch die Frage nach dessen Verkehrssicherheit bleibt unbeantwortet.

 Grenzwertkommission nicht einig

Übrigens wurde der Grenzwert bereits im Jahr 2002 von der sogenannten Grenzwertkommission festgelegt. Dieses Beratungsgremium steht der jeweiligen Bundesregierung mit Ratschlägen zur Seite, auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat bei seinem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis darauf gesetzt. Dabei kam es zu einer teils heftigen Diskussion innerhalb des Gremiums, das vor allem aus Rechtsmedizinern besteht, doch eine Einigung auf einen neuen Grenzwert konnte nicht erzielt werden. Dies wäre für eine rechtskonforme und logische Umsetzung der neuen Gesetzeslage ebenso notwendig wie die Zulassung neuer Prüfmethoden bei Verkehrskontrollen. Im Gespräch ist hier beispielsweise eine Prüfung der Mundhöhlenflüssigkeit.

Konsument darf Wirkung beim Konsum bzw. Kiffen nicht unterschätzen

Ob jemand einen Joint oder eine Flasche Bier konsumiert, unterscheidet sich nicht nur in der spontanen Wirkung, sondern vor allem in der Nachweisbarkeit. Für Alkohol gilt, dass pro Stunde abhängig vom individuellen Gewicht und Geschlecht zwischen 0,1 und 0,15 Promille abgebaut wird. Durchschnittlich kann er damit bis zu 12 Stunden im Blut nachgewiesen werden. Cannabis wirkt da wesentlich länger, denn der Hanfwirkstoff THC kann bis zu einem Monat im Körper nachgewiesen werden, auch wenn jemand nur einmal Cannabis konsumiert.

Legal Cannabis konsumieren aus Gesundheits- und medizinischen Gründen erlaubt

Während ein als gesund eingeschätzter Straßenverkehrsteilnehmer bei einer Kontrolle 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut beim Drogentest nicht überschreiten darf, gilt für alle, die Cannabis als Medizin nehmen, eine seit 2017 wirkende Ausnahme.

Wichtige Voraussetzung ist, dass Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist und ein entsprechendes Arztrezept vorgelegt wird.

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Bildquelle: Claudia Nass -stock.adobe.com

Beim Kiffen erwischt – was droht Autofahrern in Deutschland?

Während mit der Gesetzesnovelle der Anbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis in Deutschland legal werden, bleibt das Autofahren unter Strafe. §24 der StVG regelt, dass eine Fahrt nach dem Konsum von Cannabis als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist. Folgende Strafen werden gestaffelt verhängt:

  • 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot bei Ersttätern
  • 1000 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot für Wiederholungstäter
  • 1500 Euro Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot für alle, die dann immer noch unbelehrbar sind

Wer mindestens einmal Cannabis konsumiert hat, kann eine Vorladung zur sogenannten Medizinisch Psychologischen Untersuchung umgangssprachlich auch als Idiotentest bekannt, erhalten.

Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei, Konsum auch Strafdelikt

Stellt die Polizei Auffälligkeiten beim Fahrstil oder Ausfallerscheinungen fest, kann beim festgestellten Cannabis-Konsum auch eine Einstufung als Straftat erfolgen. In einem ersten Schritt erfolgt die Anordnung zur Blutentnahme sowie bei deren positivem Ergebnis die Einleitung eines Strafverfahrens. Passiert kein Unfall, liegt das Strafmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe, bei einer Gefährdung im Straßenverkehr können bis zu 5 Jahre Gefängnis verhängt werden.

Zusätzlich erfolgen bei beiden Fällen der Führerscheinentzug für mindestens 10 Monate sowie der Eintrag von zwei bis drei Punkte in Flensburg.

Nun haben Sie einen Einblick in die ab 01. April geltende Gesetzeslage rund um die Cannabis-Legalisierung, die im Bundestag beschlossen wurde, erhalten; sind Sie nach dem Konsum eines Joints wider besseren Wissens in einen Unfall verwickelt, helfen Ihnen hochwertige Reparaturbleche aus dem Shop von KfZBleche24.de wenigstens dabei, Ihr Auto wieder fit zu bekommen!


Bildquelle Titelbild: Trueffelpix -stock.adobe.com

Susa Mairhofer hat die Faszination Kfz-Technik schon mit Kindesbeinen vermittelt bekommen, als ihr Vater sie an den Wochenenden in die von ihm gegründete Firma für KFZ-Zulieferteile mitgenommen hat. Seit sie vor Jahren auf einem Showevent in einem Silberpfeil Platz genommen hat, hat sie bei Formel 1-Rennen Sternchen in den Augen, obwohl sie privat auf rote Flitzer, genauer gesagt die Alfa Romeo Giulietta, steht.

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