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Hilfe bei Unfällen

Unfallgutachten – Tipps vom Gutachter

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„Brauche ich ein Unfallgutachten?“ fragen sich viele Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall. Schließlich haben Sie nicht jeden Tag einen Unfall und die Versicherung des Gegners bietet sofort großzügige Hilfe an. Kfzbleche24.de liefert häufig Teile, um einen Unfallwagen zu reparieren und kennt naturgemäß auch viele Unfallgutachter. Wir haben ihm einige wichtige Fragen gestellt, die er offen und ehrlich beantwortet hat.


Freie Gutachter vs Unfallgutachten der Versicherung

Redaktion von Kfzbleche24: Guten Tag, Ihre Firma CC-Gutachten GmbH bezeichnet sich als freier Gutachter. Was heißt das?

CC-Gutachten: „Als freier Gutachter bin ich ausschließlich dem Kunden verpflichtet, nicht der Versicherung, die den Schaden reguliert. Ich bin der festen Überzeugung, dass es nur so möglich ist, ein wirklich neutrales Gutachten zu erstellen.“

Redaktion von Kfzbleche24: „Oft meldet sich nach einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und avisiert eine schnell unkomplizierte Schadensregulierung. Sie ist bereit, sofort einen Gutachter zu senden und bietet an, das Fahrzeug in einer eigenen Werkstatt zu reparieren. Als Bonus stellt sie einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur in Aussicht. Welche Risiken sind für den Geschädigten damit verbunden?“

CC-Gutachten: „Der Geschädigte verzichtet bei diesem Vorgehen oft auf einen Ausgleich der Wertminderung seines Fahrzeugs. Außerdem schätzen die Gutachter der Versicherung den Schaden in der Regel deutlich niedriger ein, da sie in der Regel auf Basis der Vertragswerkstätten der Versicherung kalkulieren. Eine Reparatur erfolgt in den Vertragswerkstätten nicht unbedingt genau nach den Richtlinien des Fahrzeugherstellers.“

Hinweis der Redaktion:

Aus Erfahrung wissen wir, dass die im Unfallgutachten der Versicherungen ermittelte Schadenhöhe oft um mehrere Tausend Euro geringer ist, als die Höhe des Schadens, die der freie Gutachter feststellt. Große Unterschiede gibt es bei der Bezifferung der Reparaturkosten und der Wertminderung des Fahrzeugs.

Worauf Geschädigte achten müssen

Freie Gutachter schauen genau hin
Freie Gutachter schauen genau hin

Redaktion von Kfzbleche24:Was kann der Geschädigte machen, wenn er mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden ist, er also davon ausgeht, dass ihm eine höhere Entschädigung zusteht?“

CC-Gutachten:Er kann auf eigene Kosten einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Versicherung übernimmt aber grundsätzlich nur die Kosten für ein Gutachten. Daher geht jede weitere Expertise zulasten des Geschädigten. Auch das ist ein Grund, lieber gleich einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.“

Tipp der Redaktion:

Lassen Sie sich auf keine Gespräche mit der Versicherung des Unfallgegners ein. Sondern bestehen Sie darauf, sich selbst um ein neutrales Gutachten zu kümmern. Erlauben Sie der Versicherung nicht „sich den Schaden mal anzusehen“. Sie verlieren damit in der Regel den Anspruch, einen neutralen Gutachter auf Kosten der Versicherung zu beauftragen. Übrigens, viele „Bonis“ wie ein Leihwagen, die Ihnen die Versicherung großzügig anbietet, stehen Ihnen ohnehin zu.

Gutachten sind nicht immer erforderlich

Beim TÜV wird es ernst für unseren Liebling.
Reparatur ohne Unfallgutachten ist nicht empfehlenswert

Redaktion von Kfzbleche24: „Muss ein Gutachter eingeschaltet werden oder können Geschädigte das Auto gleich in eine Werkstatt bringen?“

CC-Gutachten: „In der Regel ist es möglich, bei der Versicherung einen Kostenvoranschlag einzureichen. Wenn die Gesellschaft zustimmt, kann der Geschädigte das Auto auch ohne Unfallgutachten reparieren lassen. Manchmal verlangt die Versicherung aber ein Gutachten, beispielsweise wenn die Reparaturkosten zusammen mit dem Restwert den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen.“

Redaktion von Kfzbleche24: „Vielen Dank für die nützlichen Hinweise. Unsere Leser sind Ihnen sicher sehr dankbar dafür.“

Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Fahrt, aber wenn Sie doch mal einen Unfall haben sollten, denken Sie daran, dass die Hilfe der Versicherung des Unfallgegners aus Kalkül erfolgt und nicht zu Ihrem Vorteil ist.

Bildquelle:

  • Foto von ron dyar auf Unsplash
  • Bild von John Hernandez auf Pixabay
  • Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

 

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