Mit Tuning können Sie sich aus der Masse hervorheben, Ihre Individualität und Kreativität ausleben. Oft sind es Kleinigkeiten, die aus einem langweiligen Serienfahrzeug einen Hingucker zu machen. Manchmal gehören auch große technische Veränderungen zum Tuning. Aber denken Sie daran nicht alles, was Ihnen gefällt oder was „üblich“ ist, erlaubt der Gesetzgeber. Der folgende Überblick informiert Sie kfzbleche24.de umfassend zu diesem Thema.
1. Tuning des Motors – mehr Leistung für schnelleres Fahren
Methoden und Ausführung
Sie haben vier Optionen, die Leistung Ihres Autos zu steigern:
- Austausch des Motors: Sie bauen einen stärkeren Motor in Ihr Fahrzeug ein. Das ist zum Teil recht einfach, denn viele Serienfahrzeuge gibt es ab Werk mit unterschiedlichen Leistungen. Beispiel: Den VW Golf 1.0 TSI (ab 2017) gab es mit einer Motorleistung von 63 kW oder 81 kW. Die Methode wird von vielen Tuningfans abgelehnt, denn für sie gelten nur Veränderungen an bestehenden Fahrzeugteilen als Tuning.
- Hubraumvergrößerung; Die Zylinder des Motors werden „aufgebohrt“. Dadurch entsteht ein größerer Verbrennungsraum, in dem mehr Kraftstoff verbrennt. Das führt zu einer höheren Leistung des Motors.
- Aufladen des Motors: Durch Turbolader oder Kompressoren wird Druck erzeugt, damit mehr Kraftstoff von dem Kraftstoff/Luftgemisch in den Verbrennungsraum gelangt. Auch das bedeutet eine höhere Motorleistung.
- Chip-Tuning: Diese Methode eignet sich für moderne Motoren mit eine Steuerungselektronik. Durch gezielte Eingriffe in die elektronische Motorsteuerung kann der Ladedruck der Motoraufladung oder die Kraftstoffmenge im Brennraum erhöht werden.
Was beim Tuning zu beachten ist
Aufbohren, Aufladen und Chiptuning bergen die Gefahr der Überhitzung des Motors. Das kann zu einem schnellen Totalschaden des Aggregats führen. Egal für welche Methode Sie sich entscheiden, mit jedem Eingriff in den Motor erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Autos. Auch wenn die Methode eine Genehmigung hat, müssen Sie die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eintragen lassen und der Kfz-Versicherung melden.
2. Fahrwerkstuning – tiefer und breiter

Methoden und Ausführung
Zum Tuning des Fahrzeugs gehören neue Felgen in der Regel aus Aluminium, die gleichzeitig das Aufziehen breiterer Reifen ermöglichen. Das ist für die meisten Tuningfans nur ein Einstieg, denn sie wollen ein tiefer gelegtes Fahrzeug und in der Regel auch eine deutliche Verbesserung der Fahreigenschaften. Leider kommt es zu einem gegenteiligen Effekt. Das gewünschte bullige Aussehen bedeutet eine schlechtere Federung, Hinzukommen ein unbequemer Ein- und Ausstieg sowie eine geringere Rundumsicht. Bedingt durch die geringe Bodenfreiheit müssen Sie auch mit höheren Reparaturkosten rechnen, denn jeder Gullydeckel kann zu Schäden an der Karosserie führen. Der Einbau eines Sportfahrwerks dagegen muss die Optik nicht verändern, sorgt aber für einen besseren Fahrkomfort.
Was beim Tuning zu beachten ist
Wenn Sie Teile mit ABE verwenden, müssen Sie die entsprechenden Papiere immer mitführen. Beachten Sie bei dem Umstieg auf breitere Felgen, dass unter Umständen auch Änderungen an den Radläufen erforderlich sind. In der Regel müssen Sie alle Änderungen am Fahrwerk vom TÜV abnehmen lassen. Eine Tieferlegung müssen Sie in die Kfz-Papiere eintragen lassen, da sich die Fahrzeughöhe ändert. Unser Tipp: Überlassen Sie alle Änderungen am Fahrwerk einer Spezialwerkstatt.
3. Karosserietuning – Optik und Fahreigenschaften verändern
Methoden und Ausführung
- Gute Nachrichten für Tuningfans, viele Verschönerungen der Karosserie sind erlaubt. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und gönnen Sie dem Fahrzeug eine Sonderlackierung. Mit Airbrush oder Folien haben Sie die Möglichkeit, eine vorhandene Lackierung optisch aufzuwerten, ohne eine Fachwerkstatt aufzusuchen.
- Auch Anbauteile mit ABE sind eine Möglichkeit, das Aussehen des eigenen Fahrzeugs individuell zu verändern. Durch Front- und Heckschürzen wirken Autos breiter, auch kann sich die Straßenlage verbessern. Ein neuer Kühlergrill sorgt für einen sportlichen Look. Sehr beliebt sind auch Spoiler, die den Look des Autos deutlich verändern.
- Das sogenannte Chopping müssen Sie einem Fachmann überlassen, denn dabei verkürzen Sie Tragteile wie die A-, B- und C-Säulen. Dieses Tuning verändert die Maße und das Verhältnis von der Höhe zur Länge des Autos. Die Fenster sind anschließend kleiner und das Dach ist niedriger.
Was beim Tuning zu beachten ist
Bedenken Sie, dass Anbauteile natürlich das Gesamtgewicht des Autos verändern, auch verringert sich die Bodenfreiheit. Insbesondere Spoiler erhöhen den Luftwiderstand mit der Folge, dass Ihr Auto mehr verbraucht und oft auch eine geringere Höchstgeschwindigkeit hat. Wenn sich die Maße des Autos ändern, müssen Sie die Veränderungen in die Kfz-Papiere eintragen lassen. Generell bedeutet Karosserietuning in der Regel eine optische Verschönerung, bei der Sie häufig Leistungseinbußen hinnehmen müssen.
4. Tuning der Beleuchtung – nicht alles, was gefällt, ist erlaubt
Methoden und Ausführung
Die LED-Technik ermöglich helleres Licht und viele unterschiedlichen Lichtfarben. Das verleitet Tuningfans dazu, an ihrem Auto eine Light-Show zu installieren. Aber Vorsicht, es gibt enge gesetzliche Vorgaben, an die Sie sich halten müssen.
Der Gesetzgeber verlangt Folgendes:
- Vorne dürfen Sie ausschließlich weißes Parklicht, Kurvenlicht, Tagfahrlicht, Fernlicht, beziehungsweise weiße oder gelbe Nebelscheinwerfer montieren.
- Hinten sind rote Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, eine Nebelschlussleuchte, Parklichter sowie weiße Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung erlaubt.
- Für die Seiten müssen Sie gelbe Parklichter anbringen.
- Ferner sind Blinklichter in gelber Farbe, die von allen Seiten einsehbar sein müssen, vorgeschrieben.
- Alle von außen sichtbaren Leuchten müssen ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.
Sofern Sie diese Regeln beachten, können Sie LED Lichter anschließen, auch die beliebten Blinker in Form von Lichtbalken, deren Licht von innen nach außen über das Heck des Autos zu fließen scheinen, sind erlaubt. Für den Innenraum gibt es nur zwei Einschränkung, das Licht darf den Fahrer nicht blenden oder irritieren und es muss sicher gestellt sein, dass es nicht von Außen sichtbar ist.
Was beim Tuning zu beachten ist
Um Verwechslung zu vermeiden, dürfen Sie keinerlei zusätzlichen Lichter im Außenbereich anbringen. Außerdem ist es verboten, andersfarbiges Licht im Außenbereich des Autos einzusetzen. Das gilt übrigens auch für beleuchtete Namensschilder oder Symbole im Innenraum, die von außen sichtbar sind. Mit dem Einbau einer unzulässigen Beleuchtung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Bei Kontrollen darf die Polizei die Weiterfahrt verbieten und Sie fahren ohne Versicherungsschutz.
5. Veränderungen des Innenraums – von wohnlich bis sportlich

Methoden und Ausführung
Tuning heißt nicht nur, das Auto auf sportlich zu trimmen. Manche legen Wert auf eine wohnliche oder exklusive Atmosphäre. Im Innenraum des Autos ist fast alles erlaubt, was gefällt. Edle Teppiche, Dachhimmel aus Samt und stilvolle Beleuchtung. Auch neue Sitzbezüge aus echtem Leder oder hochwertigem Kunstleder sorgen für eine ansprechende Atmosphäre in dem Auto.
Es steht Ihnen auch frei, den Innenraum nach Ihrem Geschmack zu dekorieren. Die Prüfingenieure sehen zwar baumelnden Zierrat am Innenspiegel nicht gerne, aber solange er die Sicht nicht verdeckt, ist er erlaubt. Unter dieser Prämisse dürfen Sie auch auf dem Armaturenbrett Dekorationen unterbringen.
Zum sportlichen Tuning des Innenraums gehören neben Schalensitzen auch ein Sportlenkrad und der Umbau von serienmäßigen 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf Sport-, 4- oder 6-Punkt-Gurte. Hier müssen Sie aber einige Regeln beachten.
Was beim Tuning zu beachten ist
Oft heißt es, da Sitze nicht im § 22a (STVO) „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“ erwähnt sind, brauchen Sie keine ABE. Aber natürlich muss der Sitz eine E-Zulassung aufweisen. Die Gurte sind häufig nicht am Sitz selbst angebracht, sondern an einer Konsole. Diese muss für das Fahrzeug und den Sitz zugelassen sein. Ferner gibt es Anforderungen an die Verstellbar- und Klappbarkeit. Sie dürfen beispielsweise bei einem Zwei- oder Dreitürer einen nicht klappbaren Sitz nur verwenden, wenn Sie die hinteren Sitzplätze aus den Papieren austragen lassen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Tuning und Erfolg beim nächsten Tuningtreffen. Vielleicht bekommen Sie sogar einen Pokal.
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