Möchten Sie einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder verkaufen, sorgt ein schriftlicher Auto Kaufvertrag für Sicherheit. Wir erklären, was für Verkäufer und Käufer zu beachten ist und welche Angaben dabei unverzichtbar sind.

Warum ist ein schriftlicher Kfz-Kaufvertrag beim privaten Kauf und Verkauf eines Gebrauchten wichtig?
Mit einem privaten Kfz-Kaufvertrag halten Verkäufer und Käufer alle Vereinbarungen schriftlich fest. Verkäufer sind zum Übertragen des Eigentums verpflichtet, Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. Zudem können beide Seiten Ansprüche und Vertragsdetails nachweisen, wenn es nach dem Kauf zu Uneinigkeiten kommt.
Ein schriftlicher Auto Kaufvertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bietet beiden Parteien jedoch Sicherheit. Wichtig ist, dass Sie alle (mündlichen) Vereinbarungen im Vertrag festhalten. Dazu gehören Angaben zum Käufer und Verkäufer, der Zustand des Fahrzeugs, vorhandene Mängel, mitverkauftes Zubehör und weitere Details.
Gut zu wissen: Jeder gewerbliche Kaufvertrag muss eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren beinhalten. Als Privatperson ist ein Ausschluss dieser Haftung im Vertrag möglich. So verhindern Sie als Verkäufer, dass der Käufer für zum Verkaufszeitpunkt nicht bekannte Mängel eine Garantie fordern kann.
Muss ich einen privaten Auto Kaufvertrag selbst aufsetzen?
Möchten Sie Ihr gebrauchtes Auto verkaufen, müssen Sie den Kaufvertrag nicht vollkommen selbstständig aufsetzen. Einen Muster-Kaufvertrag bietet zum Beispiel der ADAC an. Sie können den Vordruck als PDF herunterladen, ausfüllen und mit dem Käufer besprechen. Käufer und Verkäufer können außerdem eine Mustervereinbarung für die Probefahrt, eine Checkliste für die Probefahrt und den Check des Gebrauchtwagens downloaden.
Worauf sollten private Verkäufer beim Autoverkauf achten?
Vor dem Verkauf Ihres Gebrauchten lassen Sie am besten eine technische Überprüfung durchführen und ein Untersuchungsprotokoll erstellen. Teilen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und Vorbesitzer mit. Verhandeln Sie den Kaufpreis und stellen Sie klar, welches Zubehör Sie verkaufen. Halten Sie alles im Kaufvertrag fest.
Vereinbaren Sie die Zahlung des Kaufpreises möglichst in bar und übergeben Sie wichtige Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung erst, wenn Sie den vollen Betrag erhalten haben. Klären Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer einen Führerschein hat und wer bei Unfällen haftet. Verlangen Sie außerdem ein Pfand für Ihren Wagen.

Was gilt es für Käufer eines Gebrauchtwagens zu beachten?
Bevor Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, nehmen Sie ihn genau unter die Lupe. Prüfen Sie die FIN-Nummer und lassen Sie eine technische Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen. Frühere Unfallschäden und versteckte Mängel bleiben für Laien oft unsichtbar.
Folgende Aspekte sind ebenfalls wichtig:
- Fragen Sie gezielt nach bekannten Unfallschäden, Mängeln und der Anzahl der Vorbesitzer.
- Prüfen Sie die Fahrzeugpapiere, das Baujahr und ob sich alle Autoteile im Originalzustand befinden. Lassen Sie sich ansonsten die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Besprechen Sie, welche Ausstattung verkauft wird.
- Verlangen Sie einen Ausweis des Bevollmächtigten und eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie nicht direkt mit dem Eigentümer des Wagens verhandeln.
Bestehen Sie außerdem auf eine Probefahrt. Prüfen Sie die Funktion der Scheinwerfer sowie das Alter und die Profiltiefe der Reifen. Achten Sie auf eine gültige TÜV-Plakette und darauf, ob das Auto problemlos anspringt. Ein Flackern der Instrumente im Armaturenbrett kann auf eine schwache Autobatterie hindeuten.
Während der Probefahrt haben Sie am besten einen Beifahrer dabei, der alle Auffälligkeiten in einer Liste notiert. Prüfen Sie die Bremsen, achten Sie auf ein ruckelfreies Fahrerlebnis und ein leichtgängiges Getriebe bei Schaltwagen. Alles, was Ihnen seltsam oder prüfungswürdig erscheint, halten Sie fest.
Wichtig zu wissen: Mit dem Gebrauchtwagenkauf gehen bestehende Kfz-Versicherungen auf Sie über. Entweder behalten Sie diese oder Sie kündigen die Versicherung und schließen eine neue ab.

Wie laufen das Ausfüllen des Kaufvertrags und die Übergabe ab?
Haben Käufer und Verkäufer alles Detail ausgehandelt, füllen sie den Kaufvertrag am besten gemeinsam aus. Achten Sie darauf, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Dazu gehören Namen und Adressen beider Vertragsparteien, die Ausweis- oder Passnummern sowie alle Aspekte, die Sie zuvor besprochen haben – vom Kaufpreis über etwaige Mängel bis zur Ausstattung.
Lesen Sie den Kaufvertrag in Ruhe durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Nach der Unterschrift lassen sich Verkäufer den Kaufpreis idealerweise bar übergeben. So laufen Sie Ihrem Geld nicht hinterher und können das Auto direkt an den Käufer übergeben. Händigen Sie diesem folgende Unterlagen und Gegenstände aus:
- Originalschlüssel und vorhandene Kopien
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief)
- Bericht der letzten HU
- Serviceheft und Betriebsanleitung
- Beim Verkauf zugesichertes Zubehör
Nach der Übergabe muss der Käufer sein neues Auto schnellstmöglich ummelden. Der ADAC empfiehlt, dass beide Vertragsparteien zusammen zur Zulassungsstelle fahren. So geht besonders der Verkäufer des Gebrauchtwagens auf Nummer sicher. Wird der Wagen nach dem Autoverkauf nicht umgemeldet, haftet er weiter für die Kfz-Steuer und Versicherungsprämien.

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