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Änderungen beim Bußgeld 2024

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Autofahrer aufgepasst, es gibt einige Änderungen beim Bußgeld 2024, obwohl in der Bundesrepublik kein neuer Bußgeldkatalog verabschiedet wurde. Insgesamt gibt es aber viele Änderungen, die Autofahrer betreffen. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag “Was ändert sich 2024 für Autofahrende bei Führerschein und Co.?Die innerdeutschen Änderungen beim Bußgeld betreffen lediglich die Winterreifenpflicht. Wichtig für Grenzgänger, Verstöße in der Schweiz können in Deutschland ab 2024 leichter geahndet werden. Das Team von Kfzbleche24.de hat Ihnen die Änderungen und einige Tipps zusammengestellt.

Änderungen beim Bußgeld 2024 beim Thema Winterreifen

Winterreifen
M+S Reifen sind ab Oktober 2024 auf winterlichen Straßen tabu

Der Gesetzgeber spricht von einer unangepassten Bereifung. Wer ab Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den alten M+S-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie dabei den Verkehr behindern, also beispielsweise einen Stau verursachen, weil Sie es nicht schaffen eine Steigung zu überwinden, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Noch teurer wird es, wenn es zu einer Gefährdung kommt. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Unfall sogar 120 Euro.

Prüfen Sie, ob Ihre Winterreifen der ab 2024 geltenden Norm entsprechen:

  • Es gilt nach wie vor die sogenannte situative Pflicht, Winterreifen zu nutzen. Das heißt, bei Eis oder Schneeglätte dürfen Sie ausschließlich mit für die Witterung geeigneten Reifen fahren.
  • Bis zum 30. September 2024 sind Reifen mit dem M+S Symbol weiter zugelassen. Sie dürfen also in dieser Saison noch die alten Reifen verwenden, sofern Sie eine ausreichende Profiltiefe haben.
  • Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für Winterreifen 1,6 Millimeter. Allerdings empfehlen Experten eine Tiefe von mindestens vier Millimetern.
  • Ab dem genannten Stichtag sind Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, bei Schneefall, Schnee- oder Eisglätte unzulässig.
  • Ab dem genannten Datum dürfen Sie bei Glätte ausschließlich Reifen mit dem „Alpine“-Symbol fahren.

Hinweis: Das “Alpine”-Symbol ist ein dreizackiges Bergpiktogramm, in dem sich eine stilisierte Schneeflocke befindet.

Hinweise zu Fahrten ins Ausland

Pässe
Obacht: Im Ausland gelten andere Regeln für die Bereifung

Denken Sie daran, in Österreich und der Schweiz gelten strengere Regeln. In der Alpenrepublik müssen Sie zwischen dem 1. November und dem 15. April  Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, die eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Sogenannte Ganzjahresreifen gelten lediglich als Winterreifen, wenn sie mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Bei einer unangepassten Bereifung sind Geldstrafen bis zu 5.000 Euro möglich.

In der Schweiz schreiben die Gesetze vor, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen und den Vorsichtspflichten nachkommen müssen. Explizite Vorschriften zur Bereifung gibt  es nicht, lediglich eine Mindestprofitiefe von 1,3 Millimetern ist vorgeschrieben. Die Strafen für eine unangepasste Bereifung sind mit 100 Franken (etwa 90 Euro) moderat.

Welche Änderungen in Italien zu erwarten sind, steht noch nicht fest. Laut ADAC sollen die Bußgelder für bestimmte Verkehrsdelikte, die häufig zu Unfällen führten, stark steigen. Rechnen Sie damit, dass es für Delikte wie Handynutzung und Alkohol am Steuer deutlich höherer Strafen geben wird.

Wichtig:

In Italien haften Halter und Fahrer bei einem Verstoß. Anders als in Deutschland muss der Halter beziehungsweise bei Mietwagen der Mieter die Buße zahlen, wenn der Fahrer nicht bekannt ist. Sie sind außerdem verpflichtet den Fahrer zu nennen. Für das Verschweigen des Lenkers droht eine weitere Strafe in Höhe von 300 Euro.

Ahndung von Verstößen in der Schweiz

Vermutlich tritt  Anfang 2024 der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft. Die Schweiz kann dann Bußgelder deutscher Autofahrer für Verstöße in der Schweiz leichter eintreiben. Die Gesamtsumme aus Bußgeld und Verfahrenskosten muss mehr als 70 Euro betragen. Anders als bei unangepasster Bereifung, sind die Strafen bei überhöhter Geschwindigkeit drastisch. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zwischen 6 und 10 km/h zu schnell ist, muss bereits etwa 130 Euro bezahlen. In Deutschland drohen bei einem derartigen Verstoß lediglich 30 Euro Bußgeld.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Egal ob Geschwindigkeitsübertretung oder Verstoß gegen die Pflicht, Winterreifen zu nutzen, der Staat muss Ihnen die Schuld beweisen. In vielen Fällen nehmen es die Behörden mit der Beweissicherung nicht so genau. Auch mit Winterreifen können Sie bei Glätte im Straßengraben landen. Man muss Ihnen beweisen, dass Sie mit falschen Reifen fuhren. Oft vergessen die Beamten die Beweise zu sichern. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler rät daher, zu schweigen. Verkneifen Sie sich Bemerkungen wie “Ich dachte die Reifen reichen aus” oder “Entschuldigung ist hatte es so eilig”. Das kann Ihnen sogar als Vorsatz ausgelegt werden.

Zu Beginn des Jahres treten vermutlich keine Änderungen beim Bußgeld 2024 in Kraft. Ab Mitte Januar müssen Sie aber damit rechnen, dass die Schweiz Bußgelder in Deutschland eintreibt und in Italien höhere Strafen gelten. Im Hinblick auf die Winterreifen gibt es aktuell noch keine Änderungen, denn diese sind erst ab Oktober 2024 relevant.


Bildquellen:

  • Bild von Annette Meyer auf Pixabay
  • Bild von Laz111 auf Pixabay
  • Bild von jacqueline macou auf Pixabay
  • www.unlimphotos.com

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